Leistungen

Mit fünf modernen Bestattungswagen und zwei Friedhofsbaggern mit LKW zur Grabbereitung können wir jede Art der Bestattung und Überführung ausführen.

Erdbestattung (Inhumation)

Allgemein:
Die bisher am weitesten verbreitete Bestattungsart wird allmählich von der Feuerbestattung verdrängt. Der Verstorbene wird in einem Sarg in die Erde eingelassen. Erdgräber gibt es je nach Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber mit verschiedenen Ruhezeiten und Bedingungen. Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wahlgrab oder Gruft:
In Wahlgräbern oder Grüften können ein oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Die Ruhezeit bei Ein – oder Mehrstelligen Grabstätten beträgt mindestens 15 Jahre.

Reihengrab
In einem Reihengrab oder Wechselgrab kann meist nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Ruhezeitverlängerung ist hierbei oft nicht möglich.

Anonyme Erdbestattung
Die Angehörigen sind bei der Bestattung nicht anwesend. Die Grabstelle erhält keinen Grabstein und kann auch nicht bepflanzt werden.

Feuerbestattung (Kremation)
Immer öfter wird die Feuerbestattung als Alternative zur Erdbestattung gewählt. Der Verstorbene wird in einem Krematorium eingeäschert und in eine Aschenkapsel gefüllt. Wir arbeiten mit dem Krematorium Osterburken und dem Krematorium “Im Birkengrund” in Obertshausen zusammen. Dabei gibt es verschiedene Bestattungsoptionen:

Urnen-Erdbestattung/Anonyme Urnenbeisetzung

Der Ablauf gleicht der Erdbestattung; statt eines Sarges wird die Urne des Verstorbenen beigesetzt. Die Ruhezeit ist kürzer und beträgt ca. 10-25 Jahre. Auch hier gibt es die Wahl zwischen Einzelgräbern mit Grabstein, anonymen Urnengräbern, Gemeinschaftsgräbern mit Gemeinschafts-Gedenkstein, Rasenreihengräbern oder Wahlgräbern.

Seebestattung

Die Asche wird in eine spezielle, sich im Wasser auflösende Urne gefüllt und mit dem Schiff an die gewünschte Beisetzungsstelle überführt. Die Trauerfeier findet entweder unter Leitung des Kapitäns auf dem Schiff oder in der Kirche statt. Die Angehörigen können bei der Bestattung anwesend sein oder uns beauftragen, den Verstorbenen zuverlässig dem Meer zu übergeben.

Umbettung
Eine Umbettung benötigt einen nachvollziehbaren Grund, wie z. B. die gewünschte Zusammenführung von verstorbenen Familienangehörigen, Wohnortwechsel des Grabnutzungsberechtigten, die zentrale Bestattung von Kriegsopfern auf einem Soldatenfriedhof oder die Rehabilitation von ehemals verfolgten Staatsbürgern. Die Umbettung muss von den Angehörigen, den Grabnutzungsberechtigten und der abgebenden sowie der aufnehmenden Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Überführung
Die Überführung des Verstorbenen von Zuhause oder vom Krankenhaus zum Friedhof oder Krematorium ist unumgänglich. Nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland (Land-, Luft-, Seeweg) stehen wir für alle Überführungen unter Einhaltung der internationalen und länderspezifischen Bestimmungen zur Verfügung.

Unser Zypressenweg steht für die Ewigkeit

Kommentare sind geschlossen.