Dokumente im Trauerfall

Dokumente im Trauerfall

Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden sollten, um eine  zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.

1. Arzt benachrichtigen

Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt.

Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

2. Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll, uns als Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit wir Ihnen behilflich sein und sie beraten können.

Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Wir klären Sie gerne darüber auf, was dabei zu beachten ist.

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie richten sich nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).
  • Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage der Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen:
    – bei Ledigen: Geburtsurkunde,
    – bei Verheirateten: Heiratsurkunde,
    – bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk,
    – bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners.
    – Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen.
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z.B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Rentennummer, diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten.
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
  • Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. empfiehlt, die Dokumente in einem Ordner zusammenzustellen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren. Ein solcher Vorsorgeordner kann über die Homepage www.bestatter.de bestellt werden. Nähere Informationen unter: www.bestatter.de/trauerfall/der-todesfallwas-ist-zu-tun

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