Die Bestattungsvorsorge

Vorsorge

Schon zu Lebzeiten sollten Menschen sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die Bestattung regeln. Damit  helfen sie sich selbst und ihren Angehörigen.

„Halte Ordnung und die Ordnung wird dich halten.“ Diese Beobachtung des Ignatius von Loyola gilt nicht nur für das Leben, sondern auch für das Sterben. Man sollte schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären und sich um die Bestattungsvorsorge kümmern.

Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, in Zeiten arger Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. So vermeidet man auch das Orakeln über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Bestatter bieten dafür sogenannte Bestattungsvorsorge-Beratungen an.

Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen.

Langfristig vorsorgen

Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd- oder Feuerbestattung, dem Blumenschmuck, der Trauerfeier und vielem mehr. Selbst an die digitale Nachlassverwaltung sollte man denken und dieses Thema mit dem Bestatter des Vertrauens besprechen.

Im Beratungsgespräch regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dafür gibt es im Grunde nur zwei sichere Möglichkeiten:

Treuhandeinlage

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern für die zukünftige Bestattung an. Wer für seine eigene Bestattung vorsorgen möchte, kann mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen und den für die Bestattung   vorgesehenen Betrag entweder in einer Summe oder in monatlichen Teilzahlungen auf der Grundlage eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages bei der DBT hinterlegen.

Die eingezahlten Beträge werden als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird der hinterlegte Betrag zuzüglich angefallener Zinsen an den Bestatter zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt.

Sterbegeldversicherung

Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur bietet die NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge an. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in die NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten auch bei Suizid oder bei Unfalltod sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.

Gerne wird behauptet, Sterbegeldversicherungen seien unnötig und teuer. Ein ebenso falscher wie wenig durchdachter Vorwurf. Denn nur, wer den Zeitpunkt des eigenen Todes vorhersagen kann, könnte auch das finanziell günstigste Angebot auswählen.

Im Normalfall muss aber die vorgesehene Summe jederzeit zur Verfügung stehen. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung.

Der Vorteil einer Treuhandanlage oder einer Sterbegeldversicherung ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden. Mit diesen beiden Varianten der zweckgebundenen  Bestattungsvorsorge werden die individuellen Wünsche des Vorsorgenden inhaltlich und finanziell abgesichert.

Assistance-Leistungen

Beide Vorsorgevarianten sind mit kostenfreien Assistance-Leistungen verbunden:

  • Übernahme der Kosten für eine Auslandsrückholung im Todesfall.
  • Vorsorge-Card mit einer 24 Stunden erreichbaren Notrufnummer.
  • Juristische telefonische Erstberatung zu Themen des Bestattungsrechts.
  • Schlichtungsstelle bei Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen und Bestattern.
  • Vermittlung einer Lösung zur digitalen Nachlassverwaltung.
  • Vermittlung einer seriösen Wohnungsauflösung im Todesfall.
  • Vermittlung einer Überwachung der Wohnung während der Trauerfeier.

Unverbindliche Beratung

Für eine unverbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an uns.

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