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Folgende Dokumente werden benötigt:
- Todesbescheinigung wird vom behandelnden Klinikarzt, Hausarzt oder
Notarzt ausgestellt
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- bei Ledigen und Minderjährigen Geburtsurkunde, Personalausweis
- bei Verheirateten Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personalausweis,
Familienbuchauszug
- bei Geschiedenen Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Personalausweis
- bei Verwitweten Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis
- Familienstammbuch, anstelle der Einzelurkunden genügt auch die Vorlage des vollständig geführten Familienstammbuches. Familienbuch-Auszug bei Eheschließungen nach dem 1.1.1985
- Bestattungsvorsorge- oder Treuhand- Vertrag (sofern vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherungen. Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder unter Vorlage der Mitgliedschaft)
- Rentenanpassungsmitteilung oder Rentenausweis des jeweiligen Versicherungsträgers
- Grabstättennachweis (sofern bereits ein Grabnutzungsrecht besteht)
Formalitäten die wir für Sie erledigen können
- Bestattungsinstitut FRIEDE benachrichtigen
- telefonisch immer erreichbar 0931/355820
- Überführung des /der Verstorbenen zum Friedhof
- Sterbefallanzeige / Sterbeurkunden werden beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes beantragt
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Friedhofsverwaltung und Kirche
- Terminvereinbarungen mit dem Pfarrer/-in oder Redner/-in
- Organisation von musikalischen Begleitungen
- Trauerdekoration für die Friedhofshalle und die Grabstätte
- Blumenschmuck und Kränze bestellen
- Traueranzeigen, Sterbebilder und Danksagungen bestellen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Abmeldung der Rente bei der zuständigen Rentenrechnungsstelle
- Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
- den Sterbefall melden (beim Arbeitgeber, Berufsverband, Versicherungen, Vereine)
- Abmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse
- Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Organisation Trauerkaffee/Trauermahl in einer Gaststätte
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